Blauer Engel für Mehrwegbecher
Einrichtung und Gestaltung
Pro Jahr werden in Deutschland ca. 2,8 Mrd. Einwegbecher verbraucht, die wertvolle Rohstoffe benötigen. Viele Becher werden nach Gebrauch achtlos auf Straßen und Grünflächen entsorgt.
Der »Blaue Engel« für Mehrwegbechersysteme will ein Zeichen gegen diesen Plastikmüll setzen. Das Umweltzeichen der Bundesregierung wurde an die Münchner Recup GmbH und ihr Pfandsystem für Coffee-to-go-Becher verliehen. Dieses Pfandystem soll bereits mehr als 5200 Cafés, Restaurants, Bäckereien, Kioske und Tankstellenstationen umfassen.
Zu den Kriterien für die Vergabe des Umweltzeichens zählen sowohl Anforderungen an Material und Herstellung der Mehrwegbecher als auch an die Anbieter. Hersteller verpflichten sich, weder für Becher noch für Deckel umwelt- oder gesundheitsbelastende Materialien zu verwenden. Dazu zählen unter anderem Melaminharze oder Polycarbonat-Kunststoffe. Besteht ein Becher aus Kunststoff, muss dieser sortenrein sein und die Beschichtung darf keine weiteren Materialien enthalten. Das ermöglicht werkstoffliches Recycling, bei dem die chemische Zusammensetzung zur Verwendung in einem neuen Produkt erhalten bleibt. Mehrwegbecher mit dem »Blauen Engel« müssen zudem mindestens 500 Mal gespült werden können, ohne dabei Schaden zu nehmen.
Für Anbieter gilt die Anforderung, dass sie auf Becher und Deckel Pfand verlangen müssen. Außerdem sind sie verpflichtet, im Heißgetränkeausschank zunächst immer Mehrwegbecher und -deckel anzubieten oder kundeneigene Becher zu befüllen. Am Ende der Lebensdauer müssen die Becher zudem werkstofflich verwertet werden.
Informationen zum Umweltzeichen
Der »Blaue Engel« ist seit über 40 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung und die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Der Blaue Engel garantiert, dass die Produkte und Dienstleistungen hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften erfüllen. Bei der Beurteilung wird der gesamte Lebensweg betrachtet. Für jede Produktgruppe werden Kriterien erarbeitet, die die so gekennzeichneten Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen. Das Umweltbundesamt prüft alle drei bis vier Jahre diese Kriterien.