Nachhaltigkeit bei Berufskleidung

Artikel vom 2. Dezember 2020
Arbeitssicherheit

Berufs- und Schutzkleidung möglichst lange im Einsatz zu halten ist nachhaltig und lohnt sich (Bild: DBL).

Kontakt mit unterschiedlichen Substanzen und enorme Beanspruchung einzelner Partien durch häufig wiederholte Bewegungen im Arbeitsalltag sind bei Berufskleidung normal. Entsprechend präzise ist qualitativ hochwertige Arbeitskleidung auch verarbeitet: Die Materialien sind besonders strapazierfähig, die Nähte mindestens doppelt, besser noch dreifach ausgeführt. Trotz allem kommt es zum Verschleiß der Kleidung. Zum Geschäftsmodell des textilen Mietdienstleisters DBL gehört daher nicht nur die individuelle Ausstattung diverser Branchen mit hochwertiger Berufskleidung, sondern auch deren fachgerechte Pflege und Reparatur für einen langfristigen Einsatz. Nach eigenen Angaben wird bereits in der Produktion eine reparaturfreundliche Nähtechnik eingesetzt, die ermöglicht, dass manuelle Arbeiten daran schnell und einfach durchgeführt werden können – auch bei einem eher komplizierten Verschluss wie etwa dem Zipper. Die Reparaturen werden fachgerecht von ausgebildeten Änderungsschneiderinnen und -schneidern durchgeführt. Neben Ändern und Kürzen für den bestmöglichen Sitz werden auch Reißverschlüsse ausgetauscht, verlorene Knöpfe wieder angenäht, eingerissene Taschen und verschlissene Kniepartien sorgfältig ausgebessert – alles mit Originalmaterialien, um die Qualität der Berufskleidung zu gewährleisten.

Besonders bei PSA (persönlicher Schutzausrüstung) kann eine unsachgemäße Reparatur gefährlich für die Trägerinnen und Träger werden. Wird etwa ein Schweißerschutz mit falschem Nähgarn repariert, können an der Reparaturstelle metallische Schweißperlen auf die Haut gelangen. Der Textilmietdienstleister stellt daher sicher, dass Reparaturen mit Originalmaterial – also Garn, Knöpfen, Reißverschlüssen – unter Berücksichtigung der Verarbeitungsweisen des Konfektionärs durchgeführt werden und dass das Personal dazu regelmäßig geschult wird, denn die Reparatur von PSA darf niemals zum Verlust der Baumusterprüfung und zur Einschränkung der Schutzwirkung eines Kleidungsstückes führen. Hier gewährleiste der Mietdienstleister, dass der Artikel auch nach der Reparatur die geforderte Schutzwirkung aufweist.

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