Prüfzeichen
Automatisierung / Mess- und Kontrolltechnik / Labor / Qualitätssicherung
Schon acht Millionen Bundesbürger ernähren sich vegetarisch oder vegan – Tendenz weiter steigend. Doch beim Einkauf fällt es manchmal schwer zu überblicken, ob vermeintlich rein pflanzliche Nahrungsmittel vielleicht doch mit tierischen Produkten in Berührung kamen. Die internationale Prüfgesellschaft SGS hat deshalb Prüfzeichen zur Kennzeichnung veganer bzw. vegetarischer Nahrungsmittel entwickelt. Das Signet erhalten ausschließlich Lebensmittel und Getränke, die unabhängige Kontrollen entlang eines strengen Kriterienkatalogs durchlaufen haben. Das freiwillige Prüfzeichen »für die vegetarische/vegane Ernährung geeignet« schließt eine Lücke im Lebensmittelrecht. Weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene gibt es eine verbindliche Definition für die Kennzeichnung. Daher folgt das unabhängige Prüfinstitut bei den Produktkontrollen einer Vorgabe aus der deutschen Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2016. Demnach dürfen über alle Verarbeitungsschritte hinweg keine Substanzen tierischer Herkunft verwendet werden. Bevor Produkte das Zeichen erhalten, durchlaufen sie ein umfassendes Prüfprogramm. Mindestens einmal jährlich ist eine Wiederholung erforderlich. Dabei werden alle eingesetzten Zutaten und Rohstoffe auf tierische Bestandteile geprüft und selbst nicht deklarierungspflichtige Hilfsstoffe unter die Lupe genommen. Ein Veggie-Produkt darf nur dann das Prüfzeichen für vegane Ernährung tragen, wenn auch Etiketten und Verpackung frei von tierischen Stoffen sind. Das Prüfprogramm besteht aus mehreren Bausteinen. Die Basis bildet eine Kennzeichnungsprüfung sowie die Kontrolle zahlreicher Dokumente und Spezifikationen. Weiterhin werden Rezepturen und Produktionsprotokolle überprüft. Zusätzlich sind Vor-Ort-Begehungen im herstellenden Betrieb sowie ergänzende Laboranalysen möglich. Wichtig ist ebenfalls, dass Mitarbeiter nachweislich genaue Arbeitsanweisungen zum Umgang mit veganen Lebensmitteln erhalten haben.